BVN 1-3931/24 Fachkundelehrgang (Fortbildung) nach § 9 Abs. 3 EfbV, § 4 Abs. 5 und § 5 Abs. 3 AbfAEV sowie § 9 Abs. 2 Satz 2 AbfBeauftrV – Abfall/Abfallrecht

Zielgruppe
Mit der Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe nach § 9 EfbV, §§ 4 und 5 AbfAEV sowie § 9 AbfBeauftrV erfüllen verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben sowie Händler und Makler von gefährlichen Abfällen ihre Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung.

Inhaber von Transportgenehmigungen/Beförderungserlaubnissen müssen nach spätestens 3 Jahren (nach § 4 Abs. 5 und § 5 Abs. 3 AbfAEV) und verantwortliche Personen von Entsorgungsfachbetrieben nach spätestens 2 Jahren (nach § 9 Abs. 3 EfbV) eine Fortbildung bei einem anerkannten Schulungsträger absolvieren, jeweils vom letzten Seminartag des Fachkundelehrganges der Erstschulung bzw. Fortbildung an gerechnet.

Dieser Lehrgang ist behördlich vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim anerkannt (Az. 62820 003 000 480.3FA).

Lehrgangsort
Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen (BVN) e. V.
Lister Kirchweg 95, 30177 Hannover

Termin
25. Oktober 2024 von 9.00 – 17.15 Uhr und
26. Oktober 2024 von 8.30 – 16.45 Uhr

Inhalt
Die Fachkundeunterweisung entspricht der „Vollzugshilfe“ der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), die bundesweit anerkannt wird.

  1. Vorschriften des Abfallrechts und sonstige abfallrelevante Umweltvorschriften
  2. Vorschriften des Gefahrstoffrechts und Arbeitsschutzregelungen
  3. Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich
  4. Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, die von Abfällen ausgehen können, sowie Maßnahmen zu deren Verhinderung oder Beseitigung
  5. Kreislaufwirtschaft und Entsorgungstechnik
  6. Rechte, Pflichten und Aufgaben des Abfallbeauftragten


Kosten
€ 785,00 Seminargebühr inkl. Seminarbescheinigung, Mittagessen und Tagungsgetränke

Schulungsbücher „Fachkunde Abfall” (Verkehrsverlag Fischer) und „Abfallrecht” (Verkehrsverlag Fischer), jeweils neueste Auflage, bitte unbedingt mitbringen oder beim BVN bestellen.

Teilnehmerkreis
Unternehmer sowie für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Personen

Voraussetzung
Besuch eines Fachkundelehrganges gem. KrWG (Erstschulung) und ggf. notwendige regelmäßige Fortbildungslehrgänge bei einem behördlich anerkannten Lehrgangsträger, z. B. BVN

Referenten
Prof. Dr. Mehlem, Seminarleiter
Änderungen vorbehalten
 

Anmeldung

BVN 1-3931/24 Fortbildung Entsorger am 25. und 26. Okt 2024
Hiermit melde ich mich verbindlich für den Fachkundelehrgang Entsorger am 25. und 26. Oktober an.
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